Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 für die Briefwahl
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wer am Wahltag verhindert ist, seine Stimme in seinem Wahlraum abzugeben, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierzu geben wir Ihnen nachfolgende Hinweise:
Der Antrag auf Ausstellung des Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden, frühestens ab dem 10. Februar 2025.
Für die Antragstellung kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- schriftlich an: Gemeinde Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4A, 01665 Käbschütztal – am zweckmäßigsten ist die Verwendung des Antrages, welcher auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt ist
- persönlich (nicht telefonisch) in der Briefwahlstelle im Einwohnermeldeamt, Zimmer 7, Gemeinde Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4A, 01665 Käbschütztal – unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- per E-Mail an meldestelle@gemeinde-kaebschuetztal.de – hierfür geben Sie bitte Familienname, Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Ihre Wählerverzeichnisnummer an.
- per Online-Antrag unter www.gemeinde-kaebschuetztal.de
Hinweis: der auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt ebenfalls direkt zum Online-Antrag
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der damit verbundenen verkürzten Fristen empfiehlt die Gemeinde Käbschütztal den Wählerinnen und Wählern, dieses Mal möglichst in Ihrem Wahlraum am 23. Februar 2025 oder der Briefwahlstelle im Gemeindeamt ab dem 10. Februar 2025 zu wählen.
Die Briefwahlstelle ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Käbschütztal
dienstags 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie am Freitag, dem 21. Februar 2025 zusätzlich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, sofern Sie nicht vor Ort in der Briefwahlstelle wählen, dass die Wahlbriefe so rechtzeitig zurückzusenden sind, dass sie am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4A, 01665 Käbschütztal für die Auszählung vorliegen.
Für grundsätzliche Informationen zur Wahl stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 035244 48715 oder per E-Mail unter: hauptamt@gemeinde-kaebschuetztal.de zur Verfügung.
I. Köhler, Hauptamt