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Stellenausschreibung Mitarbeiter/in m/w/d im Bauhof

Stellenausschreibung

In der Gemeinde Käbschütztal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen einer Krankheitsvertretung, vorerst befristet für 2 Jahre, mit der Option der Festeinstellung, eine Stelle als

 

Mitarbeiter/in m/w/d im Bauhof

 

zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen.

 

Das erwartet Sie:

  • Winterdienst auf den gemeindlichen Straßen, Objekten und Einrichtungen, Räum – und Streudienst
  • Reparatur, Instandhaltung und Wartung der Gemeindestraßen, Straßenränder, Brücken, Einläufe und Straßengräben sowie der Beschilderung
  • Unterhaltung der Bachläufe (Beräumung, Uferbefestigung, Unratbeseitigung)
  • Pflege, Kontrolle und Wartung von Dämmen und Regenrückhaltedämmen
  • Kontrolle und Unterhaltung der Feuerlöschteiche
  • Unterhaltung und Pflege gemeindlicher Grünflächen und Parkanlagen mit Rasenschnitt, Baumschnitt, Wegebau und Baumfällarbeiten
  • Wartung der öffentlichen Spielplätze einschließlich Reparaturen
  • Wartung und Instandhaltung der Rad- und Wanderwege
  • Reparaturarbeiten in gemeindeeigenen Objekten und Einrichtungen sowie Pflege der Außenanlagen
  • Reinigung, Instandhaltung, Reparatur und Pflege der Bushaltestellen
  • Pflege, Wartung und Reparaturen der Arbeitsgeräte, Maschinen, Fahrzeuge und Hebezeuge

Wir erwarten:

  • erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf
  • Einsatzbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Flexibilität, Entscheidungsfreudigkeit, Sorgfalt, Umsichtigkeit, Kommunikations-, Konflikt-, Teamfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit
  • körperliche Eignung und Belastbarkeit in Bezug auf die wahrzunehmenden Tätigkeiten (unter anderem Arbeiten in unebenem Gelände sowie Heben und Tragen von Lasten)
  • handwerkliches Geschick
  • Bereitschaft zum Winterdienst und Wochenenddiensten, Bereitschaft für die Leistung von Überstunden, insbesondere im Rahmen des Winterdienstes und Naturkatastrophen
  • Eignung für Fahrtätigkeit mit besonderen Anforderungen
  • Führerschein der Klassen B, C, C1 und C1E
  • Motorsägenschein wünschenswert

 

Wir bieten:

·         einen verantwortungsvollen, vielseitigen und interessanten Aufgabenbereich

·         Vergütung nach TVÖD-VKA

·         Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge

 

Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen im Bauhof der Gemeinde Käbschütztal einzubringen? Erfüllen Sie die Anforderungen? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen!

Diese senden Sie uns bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 16.08.2024 an die

Gemeindeverwaltung Käbschütztal

OT Krögis

Kirchgasse 4a

01665 Käbschütztal
Frau Köhler 035244/ 48715
hauptamt@gemeinde-kaebschuetztal.de

 

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 SGB IX besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

 

Angesichts der anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

 

Hinweise:

Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ansonsten weisen wir auf die aktuellen daten-schutzrechtlichen Bestimmungen nach DSGVO hin, die Sie unter https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/datenschutzinformation finden.

 

Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

 

Bei beigefügtem, ausreichend frankiertem Rückumschlag werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen zurückgeschickt. Anderenfalls können diese nach abgeschlossenem Auswahlverfahren zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Nicht abgeholte bzw. zurück gesendete Unterlagen werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Krögis, den 02.07.2024

 

Frank Müller
Bürgermeister

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